Seit dem Ausbruch der Pandemie in letztem Jahr hat sich im Arbeitsalltag viel verändert. Um die Ausbreitung von Corona zu mindern, findet die Arbeit für einige Arbeitnehmer nun in den eigenen vier Wänden statt, anstelle des gewohnten Büros. Homeoffice ist groß im Trend, und für viele noch rechtliches Neuland. Arbeitgeber und ‑nehmer kommen schnell ins Grübeln, welche Rechte und Pflichten noch wie umzusetzen sind. Eine große Frage, die unter all den anderen schnell vergessen wird, ist folgende: Werden Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle gewertet?
Der Gedanke an Arbeitsunfälle im eigenen Heim scheint wenig naheliegend. Aber: Laut Robert-Koch-Institut erleiden jährlich 2,8 Millionen Bürger einen Unfall im Haushalt. Wie gerne gesagt wird, die meisten Unfälle finden zuhause statt.
Ein Sturz auf der Treppe, ein Ausrutschen im Flur. Mit etwas Pech kann man sich schwer verletzten und dauerhaft arbeitseingeschränkt werden. Darf man dann aber die Arbeitsunfallversicherung in Anspruch nehmen? Unfälle im Homeoffice sind nicht immer einfach einzuordnen, und die Berufsgenossenschaften fechten solche Ansprüche nur zu gerne an. Sollte man es also versuchen?
Um einige Zweifel zu beseitigen, hier ein kurzer Überblick, wie sich die Regeln vom normalen Arbeitsgelände auf das Homeoffice übertragen. Für gewöhnlich haben sich Heimarbeiter einen eigenen Arbeitsplatz zuhause eingerichtet, manchmal sogar in einem eigenen Zimmer. Findet der Unfall dort statt, kann er als Arbeitsunfall gewertet werden. Wichtig ist aber, dass der Arbeitgeber den Raum als Arbeitsort anerkannt hat – am besten schon vor dem Unfall. Auf der sicheren Seite ist, wer das vertraglich festgehalten hat. Schwierig kann es hingegen werden, wenn der Unfall außerhalb dieses Raumes passiert. Und hier findet sich viel Spielraum für Diskussionen und Spekulationen zwischen den Parteien.
Ein Unfall auf dem Weg zum Arbeitsbeginn im Arbeitszimmer kann noch vergleichsweise einfach als Unfall auf dem Arbeitsweg argumentiert werden. Aber wie es mit dem Gang zum Kaffeekocher? Dem Suchen von wichtigen Unterlagen im Nebenzimmer? Dem Toilettengang? Dem Annehmen eines Pakets? Eine Frage muss beantwortet werden: fand der Unfall während einer arbeitsrelevanten Aktion statt? Das Suchen von Unterlagen wäre also zum Beispiel abgesichert. Die Paketannahme nur, wenn der Inhalt wichtig für die Arbeit ist. Nahrungsaufnahme und Toilettengang hingegen zählen als private Aktionen. Dies sind noch einfache Beispiele, aber oft ist es nicht so leicht. Wenn man sich in der eigenen Wohnung bewegt, ist die Grenze zwischen Arbeit und Privatem oft fließend. Ob eine Aktion jetzt arbeitsrelevant war oder nicht, ob sie oder eine andere mit dem Unfall in Verbindung stand, darauf muss sich geeinigt werden. Vor Gericht kann so eine Diskussion schnell schwierig werden, und Berufsgenossenschaften sind erfahren darin, auch bei klar erscheinenden Fällen Zweifel zu sähen. Hinzu kommt, dass Gerichte immer noch wenig Erfahrung mit der Sachlage haben, und auf vergleichsweise wenig Beispielprozesse zurückgreifen können. Als einsamer Arbeitnehmer ist man da schnell überfordert, wenn man seinen Anspruch verteidigen will. Und die Kosten für lange Prozesse sind eine zusätzliche Abschreckung.
Die Profis von meinarbeitsunfall.de können einem helfen, dennoch zu seinem Recht zu kommen. Sofern eine dauerhafte Arbeitseinschränkung durch die Folgen des Unfall entstanden ist, kann man seinen Fall auf der Webseite kostenlos prüfen lassen. Stehen die Erfolgsaussichten gut, fordern die Kooperationsanwälte von meinarbeitsunfall.de die entsprechenden Akten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Nach deren Prüfung kommt es zur Entscheidung, ob der Fall übernommen wird. Danach übernimmt meinarbeitsunfall.de diverse Kosten des Rechtsstreits, und verbindet einen mit passenden Rechts- und Gesundheitsexperten. Nur im Falle eines Erfolgs bekommt meinarbeitsunfall.de einen Anteil am erkämpften Versicherungsgeld. Für den betroffenen Arbeitnehmer gibt es also nichts zu verlieren.