In den allermeisten Fällen sind Betriebe und auch Sportvereine, die Profis anstellen, bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Die Meldung eines Unfalls, der sich auf dem Weg von oder zur Arbeit und auch während der Arbeit ereignet hat, muss seitens des Arbeitgebers erfolgen. Bei einem Unfall, der bleibende Schäden/Schmerzen verursacht, hat man i.d.R. einen Anspruch auf eine Rente oder eine einmalige Entschädigungszahlung.
Aber welche Höhe ist da angemessen und wie verhalte ich mich bei den kommenden Untersuchungen richtig, um letztlich auch das zu erhalten was mir zusteht?
Die Allermeisten haben natürlich mit der Thematik keinerlei Erfahrungen, woher auch, und selbst dann kann man nicht sicher sein, dass man sich richtig verhält, um Fallstricke und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, die beim Umgang mit Versicherungen an der Tagesordnung sind. Bei anderen Versicherungen ist der Schaden womöglich überschaubar, aber hier steht sehr viel auf dem Spiel – die zukünftige berufliche Entwicklung kann ja sehr beeinträchtigt sein, mit allen Auswirkungen, die das auch auf das Privatleben haben kann.
Wie gehe ich mit dem sog. „Durchgangsarzt“ um?
Darf ich oder sollte ich auch zu anderen Gutachtern gehen?
Wie errechnet sich mein Anspruch, wie kann ich das überprüfen und ggf. korrigieren lassen? Wie verhalte ich mich, wenn keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt wird oder die Unfallkasse den Antrag auf Verletztenrente ablehnt?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich meinerseits einen Anwalt einschalte oder zum Gutachter gehe?
Wie kann ich mein Recht bekommen und gibt es eine Möglichkeit, wie ich zusätzliche Kosten vermeiden kann?
Eine unverbindliche und völlig kostenfreie Prüfung bietet meinarbeitsunfall.de in solchen Fällen an.
Die Vorgehensweise ist sehr einfach und ohne großen Aufwand kann man sich in die Hände von Experten begeben, die die Ergebnisse der Versicherung hinterfragen und genau wissen, wo häufig getrickst wird. Sie haben zahlreiche Vergleichswerte und arbeiten mit eigenen Gutachtern zusammen, um ggf. den Fall nochmals aufzurollen und die Ergebnisse zu optimieren bzw. auch wirklich den Ausgleich zu realisieren, der angemessen ist.
Der Ablauf ist folgender:
- Auf der Webseite ist ein Fragebogen, den man innerhalb weniger Minuten ausfüllen kann
- Danach werden der Fall geprüft und die Erfolgsaussichten bewertet, die in einem möglichen Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft bestehen.
Kommen de zu dem Entschluss, dass Erfolgsaussichten bestehen, fordern die Kooperationsanwälte die Akten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Nach Prüfung der Aktenlage wird entschieden wie es weitergeht. - Bestehen Erfolgsaussichten, erhält man die Vertragsunterlagen, die alles regeln. de arbeitet ausschließlich auf Provisionsbasis, d.h. es entstehen für den Geschädigten vorab oder während der Zusammenarbeit keinerlei Kosten, die zu tragen sind. Erst wenn das Ergebnis dergestalt ist, dass z.B. eine Einmalzahlung eingefordert werden kann und von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird, erhält meinarbeitsunfall.de einen kleinen Anteil davon.
Alles weitere und mehr Informationen zu der Vorgehensweise findet ihr auf www.meinarbeitsunfall.de
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